Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen.
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?
EC261 kann bei einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden, einer qualifizierten Annullierung oder unfreiwilliger Nichtbeförderung greifen. Strecke, Fluggesellschaft, Ursache und Umbuchung bestimmen das Endergebnis.
Wie viel Entschädigung bekomme ich?
Die pauschalen EC261-Stufen betragen 250 €, 400 € oder 600 € pro Fluggast. Entfernung, Strecke und Störungsfakten bestimmen den Betrag.
Was berechnen Sie?
Eine transparente Erfolgsprovision von 25% all-in auf die tatsächliche Auszahlung der Fluggesellschaft. Es gibt keine Vorkosten, und ohne Auszahlung zahlen Sie 0 €.
Warum hinterlege ich vorab eine Zahlungsmethode?
Das Stripe-Zahlungsmandat erspart Rechnungsärger nach dem Erfolg. Vorab wird nichts abgebucht, und die Erfolgsprovision von 25% darf erst eingezogen werden, nachdem Sie die tatsächliche Auszahlung bestätigt haben.
Wie lange dauert es?
Das ist je nach Fluggesellschaft und Land verschieden. Ihr Dashboard zeigt jeden Schritt; bleibt eine Antwort aus, senden wir eine Erinnerung und prüfen den zuständigen nationalen Durchsetzungs- oder ADR-Weg.
Woher weiß ich, dass die Fluggesellschaft wirklich gezahlt hat?
Die Fluggesellschaft zahlt direkt auf Ihre IBAN. Nur Sie bestätigen im Dashboard, wenn das Geld tatsächlich angekommen ist; eine Zusage allein löst die Erfolgsprovision nicht aus.
Kann ich meinen Anspruch zurückziehen?
Als Verbraucher haben Sie grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die genauen Folgen hängen von Ihrem Wunsch nach sofortigem Beginn ab und davon, wie viel der Leistung bereits erbracht wurde.
Wie weit zurück kann ich Ansprüche geltend machen?
Die Verjährungsfrist ist je nach Land verschieden. Eine verbindliche Frist nennen wir erst, nachdem die anwendbare nationale Beleg-Version intern geprüft wurde.
Was ist ein EC261-Anspruch?
Ein EC261-Anspruch ist eine Forderung auf pauschale Fluggastentschädigung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nach einer qualifizierten Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung.
Kann ich die EC261-Entschädigung selbst fordern?
Ja. Sie können direkt bei der Fluggesellschaft fordern. FlightMoneyBack ist ein freiwilliger No-cure-no-pay-Service für alle, die Bewertung, Korrespondenz und Nachverfolgung abgeben möchten.
Was, wenn die Fluggesellschaft ablehnt?
Wir prüfen die Begründung und, wenn der Länderbeleg intern freigegeben ist, den zuständigen nationalen Durchsetzungs- oder ADR-Weg. Gerichtsverfahren gehören im ersten Jahr nicht zu unserem Angebot.
Werden meine Daten gelöscht?
Sie können die Löschung beantragen. Einige Anspruchs-, Einwilligungs- und Zahlungsdaten müssen wir für die anwendbaren gesetzlichen Fristen aufbewahren; die Datenschutzerklärung erläutert das.