Flug storniert?
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Bei einer Annullierung innerhalb von 14 Tagen vor Abflug haben Sie drei Rechte auf einmal: pauschale Entschädigung, Rückerstattung oder Umbuchung sowie das Recht auf Betreuung (Hotel, Verpflegung).
Wir behandeln die pauschale Entschädigung und, mit Belegen dazu, Ihr Ticketgeld und Ihre Betreuungskosten. Folgeschäden und Gerichtsverfahren fallen nicht unter den Auftrag.
Im Falle einer Stornierung haben Sie drei Rechte
1. Pauschalentschädigung
250-600 € pro Person, je nach Entfernung. Fester Betrag, unabhängig vom Ticketpreis.
2. Rückerstattung oder Umbuchung
Vollständige Rückerstattung innerhalb von 7 Tagen oder ein Ersatzflug Ihrer Wahl (so bald wie möglich oder zu einem späteren Zeitpunkt).
3. Recht auf Betreuung
Essen, Trinken, Kommunikation und bei Übernachtungen ein Hotel und Transport - solange Ihr Flug nicht durchgeführt wurde.
Wann ist eine Entschädigung fällig?
Die Grenze hängt davon ab, wie weit im Voraus Sie informiert wurden:
- 14 Tage oder mehr vor Abflug: keine Entschädigung, nur Rückerstattung/Umbuchung.
- 7-13 Tage vor Abflug: Entschädigung fällig, es sei denn, der Ersatzflug startet nicht mehr als 4 Stunden später und kommt nicht mehr als 4 Stunden später an.
- Weniger als 7 Tage vor Abflug: Entschädigung fällig, es sei denn, der Ersatzflug startet nicht mehr als 1 Stunde früher oder 2 Stunden später und kommt nicht mehr als 2 Stunden später an.
Hinzu kommt: Wenn außergewöhnliche Umstände geltend gemacht werden, muss die Fluggesellschaft diese beweisen - es ist nicht Ihre Aufgabe, sie zu widerlegen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich bei Annullierung?
Drei Rechte gleichzeitig: (1) vollständige Rückerstattung des Ticketpreises innerhalb von 7 Tagen oder ein Ersatzflug; (2) Recht auf Betreuung (Essen, Trinken, Hotel, Transport) in angemessenem Umfang; (3) pauschale Entschädigung von 250 bis 600 €, es sei denn, Sie wurden 14 Tage oder mehr vor Abflug informiert.
Bekomme ich immer Entschädigung bei Annullierung?
Nein, wenn die Fluggesellschaft Sie 14 Tage oder mehr vor Abflug informiert hat. Nicht bei außergewöhnlichen Umständen (Vulkanausbruch, Flughafenschließung wegen Bombendrohung). Ja bei technischen Problemen, Personalmangel, Planungsfehlern oder Dienstplanung - das sind keine außergewöhnlichen Umstände.
Mein Flug wurde umgebucht. Habe ich Anspruch?
Eine Umbuchung gilt als Annullierung des ursprünglichen Fluges. Wenn Sie 2+ Stunden später abfliegen oder 3+ Stunden später ankommen, gelten die gleichen Entschädigungsbeträge wie bei Verspätung. Zusätzlich Rückerstattung, wenn Sie die Umbuchung nicht akzeptieren.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Annullierung?
Bis 1500 km: 250 €. 1500-3500 km: 400 €. Mehr als 3500 km interkontinental: 600 € (bei weniger als 4 Stunden zusätzlicher Verspätung auf Ersatzflug: halbiert).
Was, wenn die Fluggesellschaft pleite ist?
Ein Anspruch kann in der Insolvenz bestehen, doch Werthaltigkeit und Insolvenzverfahren bestimmen, was praktisch möglich ist. Ohne tatsächliche Auszahlung ziehen wir keine Erfolgsprovision ein.
Kann ich sowohl Rückerstattung als auch Entschädigung erhalten?
Das sind getrennte Rechte, und wir fordern beide. Die pauschale Entschädigung nach Artikel 7 und daneben Ihr Ticketgeld und Ihre Betreuungskosten nach Artikel 8 und 9, sobald Sie die Belege einreichen. Auf zurückgeforderte Kosten berechnen wir keine Provision. Folgeschäden und Gerichtsverfahren fallen nicht unter unseren Auftrag.
Wie weit zurück kann ich Ansprüche geltend machen?
Die Verjährungsfrist ist je nach Land verschieden. Eine verbindliche Frist nennen wir erst, nachdem die anwendbare nationale Beleg-Version intern geprüft wurde.
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