FlightMoneyBack.eu
✈ EU261/2004

Flug verspätet?
Fordern Sie bis zu €600.

Ankunftsverspätung von 3 Stunden oder mehr? Gemäß EU-Verordnung 261/2004 haben Sie Anspruch auf pauschale Entschädigung - unabhängig vom Preis Ihres Tickets.

Wie viel erhalten Sie bei einem verspäteten Flug?

Beträge gemäß Artikel 7 EU261/2004 pro Passagier.

Entfernung Ankunftsverspätung Entschädigung pro Person
bis 1500 km (innerhalb der EU)≥ 3 Stunden€250
1500-3500 km≥ 3 Stunden€400
über 3500 km (interkontinental)3–4 Stunden€300
über 3500 km (interkontinental)≥ 4 Stunden€600

Was sagt das Gesetz?

Die EU-Verordnung 261/2004 verpflichtet Fluggesellschaften zur Zahlung einer pauschalen Entschädigung bei großen Verspätungen, Annullierungen oder Beförderungsverweigerung. Die Verordnung gilt für:

  • Alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen (unabhängig von der Fluggesellschaft);
  • Flüge, die in der EU ankommen und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden;
  • Island, Norwegen, Schweiz und seit dem Brexit auch das Vereinigte Königreich (UK261, ein vergleichbares Regime).

Der Europäische Gerichtshof hat im Fall Sturgeon (C-402/07) entschieden, dass Passagiere verspäteter Flüge denselben Anspruch haben wie Passagiere annullierter Flüge, sofern die Ankunftsverspätung 3 Stunden oder mehr beträgt. Das ist daher die in der Praxis geltende Schwelle.

Außergewöhnliche Umstände: nur bei wirklich unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignissen - ein Vulkanausbruch, Kriegshandlungen, eine Flughafenschließung. Technische Probleme, Personalmangel, frühere Verspätungen am selben Tag - fast nie, laut ständiger Rechtsprechung.

Häufig gestellte Fragen

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Verspätung?

Wenn Sie Ihren Endzielort 3 Stunden oder später erreichen, sofern die Ursache im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegt. Die EU261/2004 gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen, sowie für Flüge in die EU, die von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Wie viel Entschädigung bekomme ich bei Verspätung?

Bis 1500 km: 250 €. Zwischen 1500-3500 km: 400 €. Über 3500 km (interkontinental): 600 €. Bei Verspätungen von 3-4 Stunden auf interkontinentalen Flügen kann dies auf 300 € halbiert werden.

Zählt die Ankunftszeit am Endziel oder am Zwischenstopp?

Laut dem EuGH-Urteil Sturgeon (C-402/07) zählt die tatsächliche Ankunftszeit am Endziel, einschließlich verpasster Anschlüsse. Es spielt keine Rolle, ob der Zwischenstopp selbst verspätet war oder nicht.

Gilt die EU261 bei schlechtem Wetter?

Nicht immer. Extreme Wetterbedingungen können als außergewöhnliche Umstände gelten - aber die Fluggesellschaft muss nachweisen, dass der konkrete Flug dadurch unmöglich war und alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden. Wir fordern ungerechtfertigte Verteidigungen heraus.

Was ist, wenn die Verspätung teilweise auf einen technischen Defekt zurückzuführen ist?

Laut den EuGH-Urteilen Wallentin-Hermann (C-549/07) und Van der Lans (C-257/14) gelten technische Probleme nicht als außergewöhnliche Umstände - selbst wenn sie plötzlich auftraten. Die Entschädigung bleibt bestehen.

Wie weit zurück kann ich Ansprüche geltend machen?

Nach niederländischer Rechtsprechung bis zu 3 Jahre nach dem Flug. Für Flüge ab Frankreich beträgt die Frist 5 Jahre; ab Deutschland 3 Jahre.

Was kostet es, wenn Sie meinen Anspruch bearbeiten?

Keine Vorabinvestition. Reines No-Cure-No-Pay: Erst wenn die Fluggesellschaft tatsächlich zahlt, stellen wir eine Rechnung über 25 % (inkl. 20 % MwSt) des ausgezahlten Betrags. Bei vollständiger Ablehnung: 0 €.

Bereit für Ihre Forderung?

Geben Sie Ihre Flugdaten ein. Innerhalb von 30 Sekunden sehen Sie den Betrag, der Ihnen zusteht.

Prüfe deinen Flug →