FlightMoneyBack.eu

EU261 claim - flydubai

FZ Drehkreuz: DXB AE Nicht-EU-Carrier

flydubai is a low-cost carrier from Dubai with strong EU routes. Departures from an EU airport fall under EU261.

Durchschnittliche Verspätung
25 Min.
Annullierungen %
1.8%
Hauptdrehkreuz
DXB

Was tun bei Verspätung mit flydubai?

  1. Bewahren Sie Ihre Bordkarte und Buchungsbestätigung auf - Sie werden sie als Nachweis benötigen.
  2. Fragen Sie am Gate nach der Ursache der Verspätung (technisch / Wetter / Streik) - später nützlich.
  3. Prüfen Sie Ihre Rechte mit unserem kostenlosen Anspruchscheck - dauert 30 Sekunden.
  4. Wenn Sie zustimmen, fordern wir für Sie bei flydubai - einschließlich Eskalation an die ILT bei Ablehnung.

FAQ - flydubai

Hat diese Fluggesellschaft oft Verspätungen?

Laut öffentlich zugänglichen Pünktlichkeitsdaten beträgt die durchschnittliche Ankunftsverspätung von flydubai etwa 25 Minuten. Eine Verspätung von 3 Stunden oder mehr macht Ihren Flug nach EU261 anspruchsberechtigt, es sei denn, sie wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht.

Wie viel Entschädigung bekomme ich bei dieser Fluggesellschaft?

Die Beträge sind festgelegt und gelten für jeden EU261-Anspruch, unabhängig von der Fluggesellschaft: 250 € bis 1500 km, 400 € für 1500-3500 km, 600 € über 3500 km (interkontinental, 4+ Stunden).

Was, wenn diese Fluggesellschaft sich weigert zu zahlen?

Wir eskalieren automatisch: nach 6 Wochen Stille senden wir eine formelle Mahnung, dann eine Beschwerde an die Aufsichtsbehörde für Umwelt und Verkehr (ILT). Wenn sie immer noch ablehnen, erstellen wir eine Akte für das Amtsgericht. Fast alle Ablehnungen ändern sich unter dem Druck der ILT.

Gilt die EU261 auch für diese Fluggesellschaft auf Nicht-EU-Strecken?

Bei Abflügen von einem EU-Flughafen mit flydubai gilt EU261 in vollem Umfang. Bei Einflügen in die EU aus einem Drittland gilt EU261 nur für EU-Carrier - flydubai ist kein EU-Carrier, daher gilt es nicht.

Flug von flydubai gestört?

Prüfen Sie in 30 Sekunden, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht.

Anspruch starten →